Felten`s - Scottish - Flair

Wiederrufsrecht

Private Verkäufer (Verbraucher) haben bei Fernabsatzverträgen mit einem Unternehmer das Recht, im Rahmen von bestimmten Fristen ohne Angaben von Gründen, sich wieder von einem geschlossenen Vertrag zu lösen.

Dabei bestehen folgende gesetzlich festgelegte Ausnahmen (§ 312 d Abs. 4 BGB) Fernabsatzverträge zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation (z.B. Anfertigung eines Kilts, Umhang, Kleides  nach Größenangaben des Kunden) angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Private Verkäufer (Verbraucher) haben bei Fernabsatzverträgen mit einem Unternehmer das Recht, im Rahmen von bestimmten Fristen ohne Angaben von Gründen, sich wieder von einem geschlossenen Vertrag zu lösen.